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Bis vor kurzem ging ein 44-jähriger Mann aus Gunzenhausen noch strafrechtlich unbescholten durchs Leben. Das hat sich nun geändert, nachdem ihm das Amtsgericht in Weißenburg jüngst zur Zahlung von 90 Tagessätzen verurteilte, weil er im sozialen Netzwerk Facebook kritisch einen Bericht kommentierte. Er reagierte auf eine zuvor geteilte Zeitungsmeldung, die darüber berichtete, daß einem Ehepaar, dem von Zigeunern ihr Wohnwagen gestohlen wurde, ihr Eigentum trotz Überführung der Täter nicht zurückgegeben wurde, weil – so die Begründung der gutmenschlichen Polizei – dies die Menschenrechte der Diebesbande verletzen würde.
Der Hartz-IV-Empfänger, sichtlich geschockt von diesem dreisten vorgehen, kommentierte die Meldung wenig geschickt mit den Worten: „Nachts, wenn alle schlafen, anzünden!“ Vor Gericht distanzierte sich der Angeklagte, der bis dahin wohl dümmlicherweise glaubte, daß es in Deutschland noch Meinungsfreiheit gäbe, davon ein „Rechtsradikaler“ zu sein. Es liege ihm zudem fern, tatsächlich etwas anzuzünden, zumal er als Kind selbst Verbrennungen erleiden musste, sagte er zu seiner Verteidigung weiter vor dem Amtsrichter aus.
Alles lamentieren half jedoch nichts. Der übereifrige Staatsanwalt Andreas Pfisterer hatte in seinem Plädoyer 120 Tagessätze gefordert, was eine Vorstrafe für den Arbeitslosen besiegelt hätte und seine Bewerbungschancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig mindern würde. Obwohl der Verbalzündler keine Einträge im Bundeszentralregister vorzuweisen hatte, wurde er vom Richter Gunther Hommrich wegen dem Facebook-Eintrag zu einer satten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt.
So ist die gnadenlose Repressionsjustiz in der BRD wieder um ein Meinungsurteil reicher geworden. Das gesinnungsfeindliche Urteil wird wohl weiter die Statistik politischer Straftatbestände füllen, da hier nach dem so genannten „Volksverhetzungsparagrafen“ § 130 StGB abgeurteilt wurde. Diese Datensammlung und ihre undifferenzierten Verurteilungszahlen werden vom BRD-System jährlich in aller Regelmäßigkeit gezielt mißbraucht, um gegen Menschen im Nationalen Widerstand den Ausbau der Repressions- und Geheimdienstorgane und die Verfolgungsmaßnahmen von nationalgesinnten Andersdenkenden zu legitimieren. Eine politische Gesinnungsjustiz wird von Seiten des Systems natürlich weiter freilich frech geleugnet.
Quelle: Freies Netz Süd